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Altlasten

ALTLASTENERKUNDUNG

Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursächlich hierfür können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.

Grundlage für Maßnahmen zur Ermittlung und Sanierung von Altlasten sind das 1999 eingeführte Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Das im BBodSchG verankerte vorrangige Ziel der Altlastensanierung ist die Gefahrenabwehr. Das bedeutet allerdings ökologische Konzessionen an einen nachhaltigen Bodenschutz, denn mit Maßnahmen zur Gefahrenabwehr kann ein ursprünglicher Bodenzustand nicht wiederhergestellt werden. Nachhaltiger Bodenschutz lässt sich nur durch Vorsorge und/oder Prävention erreichen.

Die Altlastenbearbeitung in Deutschland folgt einem Stufenkonzept, das sich im Vollzug bewährt hat. Auf der Grundlage vorhandener Informationen und gezielter Untersuchungen wird der Altlastverdacht hinsichtlich des Vorhandenseins und der Konzentration von gefährlichen Stoffen, hinsichtlich ihres Verhaltens auf relevanten Transferpfaden sowie ihrer Wirkungen auf Schutzgüter und Rezeptoren sukzessive verifiziert. Die behördliche Feststellung einer Altlast erfolgt in der Regel im Ergebnis einer abschließenden Gefährdungsabschätzung und begründet ein Erfordernis zur Gefahrenabwehr/Sanierung.

Im Detail sind somit folgende Bearbeitungsstufen zunächst zu durchlaufen, um festzustellen, ob es eine Altlast ist oder nicht:

  • Historische Erkundung
  • Orientierende Untersuchung
  • Detailuntersuchung

Erst nach Durchführung aller drei Untersuchungsarten kann entschieden werden, ob es sich im speziellen Fall um eine Altlast handelt – oder auch nicht. Die Entscheidung erfolgt durch die jeweilige Umweltbehörde.

ALTLASTENBEWERTUNG / GEFÄHRDUNGS-ABSCHÄTZUNG / ERFASSUNG VON ALTLASTEN-VERDACHTSFLÄCHEN

Altlasten sind genauso mannigfaltig wie ihre Entstehungsgeschichten. Mit Hilfe der Altlastenbewertung soll Art, Menge und Konzentration der Schadstoffe ermittelt werden. Diese Analyse ist Grundlage für die Gefährdungsabschätzung, die korrekte Erfassung der Flächen und die Entwicklung von Maßnahmen zu Dekontamination.

Zur rationellen Bewältigung der Altlastenproblematik haben sich eine stufenweise Erfassung und Bewertung bei effektivem Mitteleinsatz durchgesetzt. Die Erhebung von altlastverdächtigen Flächen erfolgt stets einheitlich und möglichst flächendeckend. Jeder Altlastverdachtsfall wird als Einzelfall betrachtet und bedarf einer objektbezogenen Erkundung und Bewertung.

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