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Altlastensanierung

SCHUTZ VON MENSCH UND UMWELT

Altlastensanierung ist allgemein die Durchführung von administrativen und technischen Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass von der Altlast (im Sinne von Schadstoffkontaminationen) nach der Sanierung keine Gefahren für Leben und Gesundheit des Menschen sowie keine Gefährdungen für die belebte und unbelebte Umwelt im Zusammenhang mit der vorhandenen oder geplanten Nutzung des Standortes ausgehen. Neben der Abwehr akuter Gefahren geht es v.a. auch um den nachhaltigen Schutz von Mensch und Umwelt. Eine Sanierung ist nur dann nicht notwendig, wenn sich vorhandene Kontaminationen nicht nachteilig auswirken und auch künftig Ausbreitungen und Auswirkungen nicht zu befürchten sind.

FESTZULEGENDE SANIERUNGSZIELE

Die weitestgehende Forderung aus ökologischer Sicht ist die Wiederherstellung des natürlichen Zustands am Altablagerungsplatz oder am Altstandort zum Zeitpunkt vor der beanstandeten Kontamination. Eine solche Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Umweltmedien Boden und Wasser am Altablagerungsplatz oder Altstandort stößt aus naturwissenhaftlichen, technischen und ökonomischen Gründen an Grenzen. Der Begriff Sanierung der Altlast kann i.d.R. nicht im Sinne einer völligen und tätlich unbegrenzt wirksamen Genesung oder vollkommenen Gesundung verwendet werden. Die mit der Altlastensanierung festzulegenden Sanierungsziele müssen in ein planerisches Gesamtkonzept eingebunden werden, das auf den vorliegenden Planungsraum mit seinen Nutzungen abgestimmt ist.

WIEDERHERSTELLEN DER ÖKOLOGISCHEN FUNKTIONEN

In der Systematik der Maßnahmen zur Abwehr und Beherrschung von Umweltauswirkungen aus Altlasten werden die zur Unterbrechung der Kontaminationswege und die quellenorientierten Maßnahmen zur Dekontamination zusammenfassend als Altlastensanierung bezeichnet. Neben dieser Betrachtungsweise wird v.a. aus ökologischer Sicht die Altlastensanierung nur mit der Dekontamination von Altlasten, insbesondere mit dem Wiederherstellen der ökologischen Funktionen in Abhängigkeit von der Nutzung des Bodens und der Gewässer, in Verbindung gebracht. Danach ist eine Sanierung von einer Sicherung zu unterscheiden. In diesem Zusammenhang wird für die Sicherung auch der Begriff der vorübergehenden Sanierung und für die Dekontamination der Begriff der endgültigen Sanierung verwendet.

UMLAGERUNG DES KONTAMINATIONS-KÖRPERS

Zur Altlastensanierung gehört auch die Umlagerung. Die Umlagerung mit Aushub des Kontaminationskörpers und anschließendem Transport des unbehandelten Materials auf eine Deponie stellt unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes eine Problemverlagerung in Raum und Zeit dar. Hierdurch ist nur der Standort, nicht aber die kontaminierte Masse gereinigt worden.

VORANGEHENDE STUFENBEARBEITUNG

Vor der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen müssen die Ergebnisse im Rahmen eines iterativen Prozesses hergeleitet werden. Hierfür gibt es eine Stufenbearbeitung, die in den einzelnen Bundesländern im Detail voneinander abweichen kann. Der Erfolg der Altlastensanierung bemisst sich nicht nur an der Beseitigung der Gefahr oder nach der erreichten Restkontamination der Schadstoffe, sondern auch nach der Verbesserung des Image des Standortes. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, dass mit der Altlastensanierung die Ängste und Besorgnisse der Anwohner ausgeräumt sind.

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