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Asbest als natürlicher Rohstoff wurde in der Vergangenheit vielfach wegen seiner positiven Eigenschaften wie z.B.:
angewendet.
Typische Anwendungsbereiche sind:
Die Gesundheitsgefährdung der schwach- oder festgebundenen Asbestprodukte entsteht durch:
Dies bedeutet, dass eingeatmete Fasern von der Lunge nicht wieder ausgeschieden werden können. Stattdessen verweilen und verkapseln die Fasern in der Lunge, was zu langfristigen Erkrankungen führen kann.
Die langfristigen Folgen sind: Asbestose, Lungenkrebs, Rippen- und Bauchfellkrebs.
Die Asbestose ist eine Krankheit der Lunge und gehört zu den so genannten Pneumokoniosen (Staublungenkrankheiten). Sie entsteht durch den vorgenannten eingeatmeten Staub von Asbestfasern. Je nach Dauer der Exposition und Konzentration der Asbestfeinstäube sowie persönlicher Disposition führen eingeatmete Asbestpartikel nach einer Verzögerung von 15 bis 20 Jahren zu einer Fibrosierung (Vernarbung) des Lungenparenchyms in sehr unterschiedlichem Ausmaß.
Mögliche Asbestbelastung können an Bauteilen bereits über ihren Errichtungszeitraum oder ihren Verwendungszweck eingegrenzt werden.
Zur zweifelsfreien Bestimmung werden Materialproben laborativ mit einem Rasterelektronenmikroskop untersucht um hieraus die Erkenntnisse zu gewinnen, ob kritische Fasern vorliegen. Dies werden wie folgt definiert:
Diese Fasergrößen können mit der Atemluft eingeatmet werden und in den Aveolen verkapseln, was langfristig zu einer Asbestose oder Lungenkrebs führen kann.
Darüber hinaus können mögliche Belastungen der Raumluft mit lungengängigen Fasern mittels Raumluftmessungen erfolgen. Hierbei werden goldbedampfte Porenfilter eingesetzt. Über einen definierten Zeitraum von 8 h wird mit konstanten Luftstrom der Porenfilter durchströmt und dieser danach mit der gleichen Technologie (Rasterelektronenmikroskop) untersucht. Durch diese indirekte Methode lassen sich auch Rückschlüsse auf asbesthaltige Materialien treffen. Zudem kann hieraus abgeleitet werden, ob Sanierungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt worden oder ob eine umgehende Nutzungseinschränkung stattfinden muss.